Leben statt Sterben
(((5G))) Fortschritt oder schleichender Strahlendtod?

Sind der Staat und seine Behörden neutral?

Auf den ersten Blick denkt man immer, die Behörden des Staates sind neutral und unabhängig voneinander. Zudem haben sie immer das Wohl der Bürger im Sinn. Beim Blick auf den Mobilfunk wird aber schnell deutlich, dass der Staat in Form der BRD direkt bei der Telekom beteiligt ist und damit selber Mobilfunknetze wie GSM (2G), UMTS (3G) und LTE (4G) betreibt. Dazu noch unzählige WLAN-Hotspots und ein flächendeckendes Mobilfunknetz im Tetra-Standard für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Und ebenso bei der Deutschen Bahn ein GSM-R-Netz* für die Züge und Anlagen für das schnelle mobile Internet. Ebenso unterstehen ihm die Gesundheitsämter, welche die Mobilfunkschäden nicht untersuchen dürfen, das Baurecht, welches großzügige Ausnahmegenehmigungen zum Bau von Sendeanlagen gibt, die Bundesnetzagentur, die die Lizenzen versteigert und das Bundesamt für Strahlenschutz [...]. All diese Behörden sind für den Ausbau der Mobilfunksysteme ausgelegt und kritische Beamte wurden versetzt oder in den Vorruhestand geschickt. Jetzt hat sich die Monopolkommission zu Wort gemeldet und bestätigt, dass der Staat selber Mobilfunkbetreiber ist und keiner seiner Behörden neutral ist. Hier ist die Verantwortung der Bürger gefragt, sich ihr Recht auf Schutz der eigenen Gesundheit wieder selbst zurückzuholen. *GSM-R (GSM-Rail) baut auf dem Mobilfunkstandard GSM (2G) auf, wurde jedoch für die Verwendung bei den Eisenbahnen erweitert.

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